Führerscheinklassen - Wir bilden aus in allen Klassen

A

Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen)
mit einem Hubraum von mehr als 50 cmł und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h

Krafträder mit Hubraum >50cmł oder bbH >45km/h
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit Leistung > 15kW oder
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern mit
  • Hubraum >50ccm
  • bbH >45km/h
  • Leistung >15kW
Bei zweijährigen Vorbesitz der Klasse „A2“ nur praktische, aber keine theoretische Prüfung erforderlich
ohne Befristung | Mindestalter 24 | Einschluss der KLassen AM, A1, und A2

A2

Krafträder der Klasse A2
max. 35kW, Verhältnis Leistung/Gewicht -max. 0,2 kW/kg, die nicht von einem Kraftrad über 70kW Motorleistung abgeleitet.

Bei zweijährigen Vorbesitz der KLasse A1 nur praktische, aber keine theoretische Prüfung erforderlich

ohne Befristung | Mindestalter 18 | gilt auch für Klasse AM, A1

A1

Krafträder der Klasse A1
mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 ccm Hubraum und einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW

Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,1 kW/kg

Bei Dreirädrigen KFZ mit symmetrisch angeordneten Rädern gilt: Hubraum >50cmł oder bbH >45km/h und eine Leistung von max. 15kW

ohne Befristung | Mindestalter 16 | gilt auch für Klasse AM

AM

Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor (Mokick, Moped)

zweirädige Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor
dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge
max. 50 ccm,  max 45 km/h bbh, max. 4kW bei Elektromotoren 
ohne Befristung | Mindestalter 15

B

Kraftfahrzeuge – ausgenommen Krafträder –
mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg und nicht mehr als 8 Sitzplätzen außer dem Fahrersitz

Anhänger dürfen mitgeführt werden sofern:
a: die zulässige Gesamtmasse des Anhängers 750 kg nicht übersteigt, oder
b: die zulässige Gesamtmasse des Anhängers >750kg, aber die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 3,5t nicht überschreitet

 

ohne Befristung | Mindestalter 18, 17 beim Begleiteten Fahren (BF17) | gilt auch für Klasse L und AM
Führerscheinklasse B

B96

Fahrzeugkombination PKW+Anhänger mit zG >3,5t aber <4,25t

KFZ der Klasse B mit Anhänger
Die Fahrzeugkombination überschreitet eine zulässige Gesamtmasse von 3,5t, überschreitet aber nicht 4,25t
Wird durch die Schlüsselzahl 96 erteilt.
Keine Prüfung, aber besondere Schulung erforderlich.

ohne Befristung | Vorbesitz der Klasse B |
BE Führerschein

BE

Kombi aus Kraftfahrzeugen der Klasse B und Anhängern
die die Grenzwerte der in die Klasse B96 fallenden Kombinationen übersteigen.


Vorbesitz der Klasse B ist erforderlich
Zulässige Gesamtmasse des Anhängers max. 3,5t
ohne Befristung | Mindestalter 18 | gilt auch für Klasse L und M
BE Führerschein

C

Kraftfahrzeuge – ausgenommen Krafträder –
mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg und nicht mehr als 8 Sitzplätzen außer dem Fahrersitz

Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg dürfen mitgeführt werden.
Mindestalter 21, 18 nach erfolgter Grundqualifikation oder Personen während oder nach einer „spezifischen Berufsausbildung“.

Vorbesitz Klasse B ist erforderlich
auf 5 Jahre befristet | gilt auch für Klasse C1
C Klasse Führerschein

CE

Kombi aus Kraftfahrzeugen der Klasse C und Anhängern
Anhänger mit mehr als 750 kg zulässiger Gesamtmasse


Vorbesitz Klasse C ist erforderlich
auf 5 Jahre befristet | gilt auch für Klasse C1E,BE und T
sowie D1E | bei Besitz von D auch DE
CE Führerschein

C1

Kraftfahrzeuge – ausgenommen Krafträder  und Kfz der Kl. D1 und D 
mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg, aber nicht mehr als 7.500 kg und nicht mehr als 8 Sitzplätzen außer dem Führersitz.

Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg dürfen mitgeführt werden.
 
Vorbesitz Klasse B ist erforderlich
auf 5 Jahre befristet
Mindestalter 18
c1e führerschein

C1E

Kombi aus Kraftfahrzeugen der Klasse C1 und Anhängern
Anhänger mit mehr als 750 kg zulässiger Gesamtmasse

Die zulässige Gesamtmasse der Kombination darf nicht mehr als 12.000 kg betragen, auch mit einem Zugfahrzeug der Klasse B.

Vorbesitz Klasse C1 ist erforderlich
Bis zum 50. Lebensjahr befristet, danach für 5 Jahre
Mindestalter 18 | gilt auch für Klasse BE | D1E bei Besitz von D1
c1e führerschein

D

Kraftfahrzeuge – ausgenommen Krafträder –
zur Personenbeförderung mit mehr als 8 Sitzplätzen außer dem Fahrersitz

Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg dürfen mitgeführt werden.Das Mindestalter ist abhängig von deiner Tätigkeit und Qualifikation 18,20,21,23 oder 24 Jahre.

Vorbesitz Klasse B ist erforderlich
auf 5 Jahre befristet | gilt auch für Klasse D1
d1 führerschein

DE

Kombi aus Kraftfahrzeugen der Klasse D und Anhängern
Anhänger mit mehr als 750 kg zulässiger Gesamtmasse


Vorbesitz Klasse D ist erforderlich
auf 5 Jahre befristet | Mindestalter 24 | gilt auch für Klasse D1E, BE | bei Besitz von C1 auch C1E
de führerschein

D1

Kraftfahrzeuge mit einer länge <8m, die zur Personenbeförderung von nicht mehr als 16 Sitzplätzen außer dem Fahrersitz ausgelegt und gebaut sind.

Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg dürfen mitgeführt werden.
 
Vorbesitz Klasse B ist erforderlich
auf 5 Jahre befristet | Mindestalter 21, 18 Jahre für Personen während oder nach einer spezifischen Berufsausbildung.
d1 führerschein

T

Zugmaschinen bzw. selbstfahrende Arbeitsmaschinen

Zugmaschinen mit einer bbH von nicht mehr als 60 km/h
selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit einer bbH von nicht mehr als 40 km/h, auch mit Anhänger. Bedingung: Beide Fahrzeugarten müssen nach ihrer Bauart für die Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sein und für solche Zwecke eingesetzt werden.

ohne Befristung
Mindestalter: 16 für bbH 40 km/h | 18 für bbH 60 km/h
gilt auch für die Klassen M, L und S
t führerschein

L

Zugmaschinen bzw. selbstfahrende Arbeitsmaschinen


Zugmaschinen
, die nach ihrer Bauart für die Verwendung für land,jagt- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer bbH von nicht mehr als 40 km/h,mit Anhänger max. 25 km/h geführt werden.

Selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Flurförderzeuge mit einer bbH von nicht mehr als 25 km/h, auch mit Anhänger.

ohne Befristung | Mindestalter: 16
t führerschein