Zugmaschinen bzw. selbstfahrende Arbeitsmaschinen
Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart für die Verwendung für land,jagt- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer bbH von nicht mehr als 40 km/h,mit Anhänger max. 25 km/h geführt werden.
Selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Flurförderzeuge mit einer bbH von nicht mehr als 25 km/h, auch mit Anhänger.
ohne Befristung | Mindestalter: 16